Organspende: Widerspruchslösung oder „Man kann nicht (mehr) nicht kommunizieren“Lesedauer 3 Min.

Um es mit dem berühmten Worten von Paul Watzlawick zu sagen: Man kann nicht (mehr) nicht kommunizieren. Denn wenn es nach den Vorstellungen unseres Gesundheitsministers Jens Spahn und dem des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach geht, soll zukünftig das Schweigen, also ein fehlender Widerspruch, als Zustimmung zur Organspende nach dem Hirntod ausgelegt werden.

Wer also nicht ausdrücklich widersprochen, sondern nur geschwiegen hat, würde nach dieser dann geltenden Gesetzeslage automatisch zum Spender werden.

Auf der Warteliste

Ungefähr 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Viele sterben, bevor ihnen geholfen werden kann, denn den Wartenden standen 2018 nur ca. 1.000 Spenderinnen und Spender gegenüber. Für die Betroffenen ist das eine katastrophale Situation.

Dabei stehen 84% der Befragten laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2018 einer Organspende positiv gegenüber. Aber nur 39 %  haben ihre Bereitschaft zu einer Organspende auch schriftlich dokumentiert.

Nun kann man lange –  und vermutlich ergebnislos – darüber diskutieren, ob sich diese Differenz aus Faulheit oder Feigheit erklären lässt.

Widerspruchslösung = Patentlösung?

Als Befürworter der Widerspruchslösung kann man auf die obige Situation der Menschen verweisen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Auch die überwiegend positive Bewertung einer Organspende spricht auf den ersten Blick dafür.

Außerdem kann man natürlich argumentieren, dass es viele Lebensbereiche gibt, in denen eine gesetzliche Regelung greift, wenn ich meinen Willen nicht ausdrücklich erklärt habe. Man denke beispielsweise an das Erbrecht: Wer zu faul oder zu feige ist, sich mit seinem Tod und seinem letzten Willen zu beschäftigen, gestattet automatisch, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen greifen und das eigene Vermögen entsprechend an die Erben verteilt wird.

So gesehen wäre eine Widerspruchslösung, also die Forderung, seinen Willen zu erklären, rechtlich nichts Ungewöhnliches.

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Das Unbehagen in der Kultur

Kritisch wird es beim Thema Organspende, weil

  • ein medizinisches Kriterium für den Tod angelegt werden muss, nämlich in Deutschland der von Ärzten festgestellte Hirntod
  • ein Eingriff in den Körper stattfindet, was man als ziemlich intim bezeichnen dürfte

Beide Punkte bringen ein gewisses Unbehagen mit sich:

  • Ist mit dem Hirntod wirklich alles vorbei?
  • Bekomme ich von den Eingriffen wirklich nichts mehr mit? Macht es für meinen Sterbeprozess keinen Unterschied mehr, ob eine Entnahme stattfindet oder nicht?
  • Sind die Personen, die über meinen Tod entscheiden, in ihrer Entscheidung objektiv, oder von Interessen geleitet, die den meinen möglicherweise widersprechen?

No risk, no fun

Persönlich denke ich, dass sich die Frage nach dem “Was ist nach dem Hirntod noch übrig?” nie bzw. nicht wissenschaftlich beantworten lassen wird. Die Tatsache, dass noch niemand einen so festgestellten Hirntod überlebt hat, spricht zwar dafür, dass es ein Kriterium für den Tod des Menschen ist. Aber damit ist ja überhaupt nicht geklärt, ob der sterbende Mensch noch etwas wahrnimmt – und wir werden vermutlich auch in Zukunft keinen Hirntoten mehr danach fragen können.

Auch das Risiko einer missbräuchlichen Organentnahme wird sich niemals auf Null reduzieren lassen. Hier kann letztlich nur jeder selbst entscheiden, ob dieses Risiko gegen eine Einwilligung zur Organentnahme spricht.

Im Zweifel gegen den Angeklagten

Ein letzter Punkt: Schaffen wir mit der Widerspruchslösung möglicherweise einen Präzedenzfall? Was, wenn wir uns beim nächsten Mal in einer Situation befinden, in der “Schweigen ist Zustimmung” ein attraktiver Ansatz für eine bestimmte Interessengruppe ist? Man kann sich schon die entsprechenden Statements vorstellen: „Sogar bei einem so delikaten Thema wie der Organspende haben wir die Widerspruchslösung. Dann kann es doch kein Problem sein, sie für XYZ auch einzuführen.“

Wer das für eine paranoide Vorstellung hält, sollte sich beispielsweise an den im Jahr 2012 zusammen mit der Wehrpflicht entfallenen Zivildienst erinnern. Auch hier galt die Widerspruchslösung. Anders gesagt: Wer nicht schriftlich dagegen widersprach, einen Menschen auf Befehl mit einer Waffe töten zu müssen und dies ethisch-moralisch genau begründete, musste seinen Dienst als Soldat leisten. Außerdem wurde man als Kriegsdienstverweigerer noch mit einem mehrere Monate längeren Dienstverhältnis bestraft, als wenn man freiwillig zur Armee gegangen wäre. Ethisch gesehen eine höchst fragwürdige gesetzliche Regelung, wie ich finde. Aber lange Zeit völlig normal und gesellschaftlich akzeptiert.

Fragen wird wohl noch erlaubt sein

Besonders der letzte Punkt macht mich bei allem Verständnis für die Patienten, die dringend ein Organ benötigen, skeptisch und letztlich zu einem Gegner der Widerspruchslösung bei diesem Thema – und auch den meisten anderen.

Was aber nicht bedeutet, dass der Staat uns nicht häufiger darum bitten kann, unseren Willen zu äußern. In diesem Sinne würde ich eine Lösung, wie sie zum Beispiel von Annalena Baerbock von den Grünen ins Spiel gebracht wird, bevorzugen: Wenn ich meinen Personalausweis verlängern lasse, werde ich um eine – jederzeit änderbare –Entscheidung gebeten. Dies könnte ein guter Schritt sein, um innerhalb der nächsten ca. zehn Jahre jeden Deutschen, der als Organspender in Frage kommt, darum zu bitten, seine Willen ausdrücklich erklären. Meine Erwartung wäre, dass das zu einem deutlich höheren Prozentsatz an Organspendern führen würde.

Ich freue mich wie immer über Meinungen und Kommentare.

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